Die Alpine Peace Crossing Friedenswanderung führt vom Krimmler Tauernhaus über die Hohen Tauern bis nach Kasern nach Südtirol in Gedenken an die Flüchtlinge der Welt. Denn über diese Route flohen 1947 über 5.000 Juden aus Osteuropa. Das 15. Alpine Peace Crossing wird am 25. und 26. Juni 2021 stattfinden.
Rund 5.000 jüdische Flüchtlinge kamen 1947 über den beschwerlichen Fluchtweg über die Krimmler Tauern in die Gemeinde Krimml. Ihnen nahm sich Liesl Geisler an und leistete Hilfe und Unterstützung. Um den Flüchtlingen von damals und heute zu gedenken, fand im Jahr 2007 zum ersten Mal eine Gedächtniswanderung auf der Route von 1947 statt. Organisiert wird die Wanderung von der Initiative Alpine Peace Crossing, die auch Hilfe für bedürftige Flüchtlinge leistet. Einwanderer nach Österreich werden von der Stiftung finanziell und immateriell unterstützt.
Am Morgen des 26. Juni 2021 wird um 6:00 Uhr in Krimml gestartet, der erste Teil der Strecke wird jedoch mit dem Taxi zurückgelegt, da die Strecke von Krimml zum Krimmler Tauernhaus für Wanderer nicht so attraktiv ist. Vom Krimmler Tauernhaus wird dann losgewandert. Die Route führt über die Passhöhe der Krimmler Tauern bis nach Kasern in Südtirol. Die Gesamtstrecke beträgt dabei 18,4 km und es geht rund 1.000 Höhenmeter hinauf und hinab. Am Ziel angekommen, kann man entweder am Abend mit dem Bus zurück nach Krimml fahren (Dauer: rund 3,5 Stunden) oder in der Kaserne übernachten und am Sonntag zurück bis zur Krimmler Ache wandern, wo es per Taxi zurück nach Krimml geht.
Am Freitag, 25. Juni 2021, findet ein Dialogforum über den Umgang mit Erinnerungen statt, außerdem wird der APC-Friedenspreis vergeben. Bereits am Vormittag wird eine Gedenkpyramide vor dem ehemaligen Lager Givat Avoda in Saalfelden eingeweiht, anschließend kann man an Führungen durch das ehemalige Lager teilnehmen.
Anmeldungen zur Wanderung sind online möglich, die Teilnahme ohne Übernachtung kostet 70 Euro, dabei sind die Bustransfers inklusive. Aufgrund der Covid-Präventionsmaßnahmen müssen Teilnehmer einen Nachweis im Sinne der 3G-Regeln nachweisen, die bedeutet, dass man entweder geimpft, getestet oder genesen sein muss. Zudem gibt es eine FFP2-Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen.