Pfänderbahn AG Steinbruchgasse 4 6900 Bregenz Österreich Tel.: +43 5574 421600 office@pfaenderbahn.at https://www.pfaenderbahn.at/de/
Berg- und Talfahrt Pfänderbahn Erwachsene 15,00 EUR, Kinder (6-15 Jahre) 7,50 EUR
Pfänderbahn: Anfang April bis Ende Oktober
Der Pfänder erhebt sich mit seinen 1.062 Metern Höhe am Ostufer des Bodensees. Er gilt als der Hausberg der österreichischen Stadt Bregenz im Bundesland Vorarlberg. Bedingt durch seine Lage kann man bei gutem Wetter von hier aus vier Länder überblicken: Deutschland im Norden, Österreich im Osten, die Schweiz im Süden und Westen und Liechtenstein im Südwesten. Ebenso kann der angrenzende Bodensee sowie die Mündung des Alpenrheins eingesehen werden. Die Differenz zur Oberfläche des Sees beträgt 667 Meter.
Der Gipfel des Pfänder ist sowohl mit der Pfänderbahn als auch zu Fuß ohne Probleme zu erreichen. Nahe des Gipfels befindet sich ein kleiner Wildpark mit einigen in den Alpen lebenden Tieren.
Um den Gipfel herum ist mit den Gasthäusern "Pfänder", "Pfänderspitze" und "Pfänderdohle" auch für das leibliche Wohl der hungrigen Wanderer gesorgt.
Die Region um den Pfänder ist weit darüber hinaus als erstklassiges Wandergebiet bekannt. Die größtenteils bewaldeten Gipfel bieten aufgrund des überschaubaren Schwierigkeitsgrad auch für ungeübte Alpinisten eine Möglichkeit erste Versuche im Bergwandern zu unternehmen.
Eine Besteigung des Pfänders von Bregenz aus dauert etwa 1 3/4 Stunden. Besonders beliebt sind allerdings die Käsewanderung, deren Höhepunkt der Besuch einer Sennerei darstellt oder die Drei-Eintausender-Bergwanderung.
Bei diesem Wanderweg werden neben dem Pfänder noch der 1.095 m hohe Hirschberg und der Hochberg (1.069 m) bezwungen. Beide Wanderungen fallen mit etwa drei bis fünf Stunden dabei deutlich länger aus.
Über den Pfänder verläuft auch der Jakobsweg, der von München bis nach Einsiedeln in der Schweiz führt.
Auch bei Radfahrern ist der Pfänder sehr beliebt. Die Seilbahn ist dafür ausgelegt auch Fahrräder zu transportieren. Das Downhill-Biken ist indes in Ermangelung dafür geeigneter Strecken verboten.
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