Das lange Warten hat ein Ende. Ab 19. Mai dürfen die österreichische Gastronomie sowie die Tourismus- und Freizeitbetriebe unter Auflagen wieder öffnen. Ab diesem Termin kann man endlich wieder Übernachtungsgäste begrüßen. Ein Urlaub ist damit im schönen Tiroler Hochtal – dem Tannheimer Tal – wieder möglich. Aufgrund der günstigen Lage im Nordwesten Tirols hofft man dort auf eine baldige Rückkehr der deutschen Gäste.
Im Tannheimer Tal ist die Vorfreude über die anstehenden Öffnungen groß. Ab 1. Juli sollen laut Bekanntgabe der österreichischen Bundesregierung weitere Erleichterungen folgen. Das Tannheimer Tal ist mit einem Direktanschluss an die deutsche A7, vom Allgäu aus vignettenfrei erreichbar. Auch mit Bus und Bahn lässt es sich hier stressfrei in den alpinen Urlaub anreisen.
Die herrliche Natur des beschaulichen Tales rund um die Allgäuer- und Lechtaler Alpen ist bereits jetzt in ihrer vollen Pracht. Besucherinnen und Besucher erwartet eine grüne Bergwelt voller leuchtender Frühlingsblumen, durchsetzt mit sechs malerischen Seen. Dank zahlreicher Touren und Trails auf drei Ebenen lässt sich die wunderschöne Region sowohl zu Fuß als auch mit dem (E-)Bike bestens erkunden. Nicht umsonst wurde das Tannheimer Tal 2019 von den Lesern des deutschen Wandermagazins als „Österreichs schönste Wanderregion“ gekürt.
Neben den Beherbergungsbetrieben dürfen ab 19. Mai auch die Bergbahnen, Restaurants, kulturelle Sehenswürdigkeiten und Freizeitbetriebe unter Auflagen wieder öffnen: Im Tannheimer Tal lohnt sich dann auch ein Besuch auf einer der traditionell bewirtschafteten Almen und Hütten der Region. Wer sich dafür interessiert, wie das Leben im Tannheimer Tal vor 150 Jahren aussah, der sollte das Heimatmuseum und das „Felixe Minas Haus“ besuchen, welches durch original erhaltene Stuben und Einrichtungsgegenstände eine wahre Zeitreise verspricht.
Um die Sicherheit inländischer wie ausländischer Urlauber nicht zu gefährden, baut das vorsichtige Wieder-Hochfahren auf jeweils festgesetzte Regelungen in den einzelnen Branchen. Die wichtigste Maßnahme für alle wiedereröffneten Bereiche abgesehen vom Handel: Einlass nur für Personen, die nachweislich negativ getestet, geimpft oder genesen sind. Auch die Quarantänebestimmungen bei der Einreise nach Österreich sollen ab dem 19. Mai durch das Prinzip „Grüner Pass“ gelockert werden: Gemäß der ECDC-Karte für Risikogebiete müssen dann Personen, die aus Ländern mit einer 14-Tage-Inzidenz unter 500 einreisen, nicht mehr in die Quarantäne, wenn sie negativ getestet, geimpft oder genesen sind. Eine vollständige Übersicht aller Maßnahmen gibt es hier: www.sichere-gastfreundschaft.at
Zur quarantänefreien Einreise (aus einem Land mit unter 500er Inzidenz) muss ab dem 19. Mai das ausgefüllte elektronische Einreiseformular sowie ein negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung einer bereits erfolgten COVID-19-Erkrankung vorgezeigt werden. Neu ist dabei, dass neben dem PCR-Test (drei Tage Gültigkeit) und Antigentest (zwei Tage Gültigkeit), auch ein kontrollierter Selbsttest (ein Tag Gültigkeit) als Eintrittstest genutzt werden kann. Bei Genesenen darf die Krankheit maximal sechs Monate zurückliegen, geimpfte Personen sind ab 22 Tage nach der Erstimpfung bis zu einem Jahr zum testfreien Grenzübertritt zugelassen. Die Testpflicht gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr. Bei der Rückreise nach Deutschland muss aktuell noch berücksichtigt werden, dass auch hier eine digitale Einreiseanmeldung vorgezeigt werden muss. Außerdem ist derzeit für Deutschland, mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen, noch keine Anpassung der Quarantänepflicht vorgesehen. Falls sich das bis 19. Mai nicht ändert, müssen Reiserückkehrer nach Deutschland weiterhin zehn Tage in Quarantäne und können sich frühestens nach dem fünften Tag freitesten.